Rechtliche Hintergründe - Housing Improvement Districts (HID)

Neben den Business Improvement Districts können in Hamburg seit 2007 auf der Grundlage des "Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen" auch sogenannte Housing Improvement Districts eingerichtet werden, Interessengemeinschaften zur Aufwertung von Gebieten mit (überwiegender) Wohnnutzung. Auch hier soll die zwangsweise Beteiligung aller betroffenen Grundeigentümer an den anfallenden Kosten der "Trittbrettfahrer"-Problematik entgegenwirken: Wer von den Maßnahmen des HID profitiert, soll auch dafür bezahlen. Ein wesentlicher Unterschied zu den BIDs besteht allerdings darin, dass die Einrichtung eines Housing Improvement Districts die Zustimmung von nicht nur 15%, sondern einem Drittel der betroffenen Grundeigentümer erfordert (§ 5 Abs. 1 GSW). Entsprechend genügt auch der Widerspruch von 33% unter ihnen, um die Einrichtung im Auslegungsverfahren zu verhindern (§ 5 Abs. 8 GSW). Dem Demokratieprinzip wird damit jedenfalls stärker als in den Vorschriften des GSED Rechnung getragen. Dennoch begegnet auch das Modell der Innovationsquartiere rechtlichen Bedenken. So dürften die Interessenkonflikte zwischen Mietern und Grundeigentümern in einem HID tendenziell größer sein als in einem BID, in dem die Gewerbetreibenden zumindest das gemeinsame Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung des Quartiers verbindet, was Einigungen und Vereinbarungen zwischen Beteiligten mit unterschiedlichen Interessenschwerpunkten erheblich erschweren kann.

 

Die in einem "Innovationsquartier" durchzuführenden Maßnahmen unterscheiden sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten deutlich von denen in einem Business Improvement District. Die Attraktivität eines Wohnumfelds hängt von ganz anderen Faktoren ab als die Qualität eines Geschäftsgebietes; neben Umbaumaßnahmen (Rückbau, Nutzungsänderung, etc.) stehen in HIDs deshalb weniger Marketing und Werbung als soziale Aufgaben im Vordergrund, so z.B. die Schaffung oder Unterstützung lokaler Einrichtungen für Jugendliche oder Senioren. Das erste Housing Improvement District Deutschlands wurde im Jahr 2012 mit einem Budget von 4.092.450 Euro in der Großwohnsiedlung Steilshoop festgelegt. Dort sollen im Wesentlichen Renovierungsmaßnahmen und eine Umgestaltung von Grünanlagen durchgeführt werden.